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Bekanntgabe bezüglich der Festnahme eines Kriegsverbrechers in Deutschland

Das Syrische Zentrum für Studien und Rechtliche Forschungen

04.August. 2021

Heute Morgen (04.August 2021) haben Beamte der Bundesanwaltschaft des Landeskriminalamts den Angeklagten Muwafaq Al-D., einen Angehörigen der Miliz „Freies Palästina-Bewegung“, aufgrund eines richterlichen Haftbefehls in Berlin festgenommen. Der Bundesgerichtshof hat ihn am 30.Juli 2021 wegen Kriegsverbrechen angeklagt.

Das „Syrische Zentrum für Rechtswissenschaften und Forschung“ hatte mühsam daran gearbeitet, den Opfern des Angeklagten zu helfen, mit der Deutschen Staatsanwaltschaft in Verbindung zu treten und ihre Zeugnisse gesetzmäßig vorzulegen, um die Gerechtigkeit zu verwirklichen. Die Bemühungen des Zentrums haben dazu geführt, genaue Informationen über die Beteiligung des Angeklagten an Kriegsverbrechen wie Inhaftierung, Folter und sexuelle Übergriffe gegen die Zivilisten. zu ermitteln. Er leitete einen Kontrollpunkt am Eingang des Mokhayyam Al-Yarmuk-Viertel im Süd-Damaskus. Dieser Kontrollpunkt gehörte einer Militärmiliz des Syrischen Regimes an.

Nach den Zeugenaussagen wurde ihm vorgeworfen, eine Granate vorsätzlich und direkt auf eine Versammlung von Zivilisten gefeuert zu haben als Vergeltung für die Tötung eines Verwandten von ihm in den Kämpfen zwischen den Regimeanhängern und der Opposition. Dabei kamen sieben Menschen ums Leben. Mindestens drei weitere Personen, darunter ein sechsjähriges Kind, wurden schwer verletzt. Die Opfer befanden sich in der Nähe des von ihm geleiteten Kontrollpunktes und haben da auf Hilfe vom „Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina- Geflüchtete im Nahen Osten“, „UNRWA“, gewartet.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Verbrechens Mitglied der Miliz „Freies Palästina- Bewegung“. Zuvor gehörte er der „Volksfront zur Befreiung Palästina-Generalkommando“ an.

Muwafaq Al-D. tritt heute (04. August 2021) vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, der den Haftbefehl vor dem Angeklagten verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Das Syrische Zentrum für Rechtswissenschaften und Forschung versichert seine Kontinuität bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern, sei es bei der Erstellung von Fachstudien und Recherchen oder der Ausbildung von Rechtsanwälten und Forschern.

Wir danken den mutigen Opfern/ Überlebenden und Zeugen, die allen Syrern Gerechtigkeit widerfahren ließen, indem sie die für sich selbst gefordert haben.

Unser Dank gilt ebenfalls dem “European Center For Constitutional and Human Rights” (ECCHR). Zudem danken wir der Staatsanwaltschaft und allen, die im Justizsystem tätig sind, das in seiner Verfassung und seinen Gesetzen das Prinzip der allgemeinen Gültigkeit der Menschenrechte verwirklicht und den Syrischen Opfern ermöglicht, ihre Einbeziehung in die Gerechtigkeit zu erleben. 

Das Zentrum bedankt sich auch bei den Journalisten für die Hervorhebung dieser Straftaten und ermutigt alle anderen Opfer den gleichen Weg zu gehen. Das erfolgreiche Erreichen der Gerechtigkeit ist das Ergebnis der Zusammenarbeit.

https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-04-08-2021.html;jsessionid=C97FEB190AC558B6C9889DCFF83A4D08.intranet661